Inhaltsversicherung, versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen

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- sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, :soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. <br />
- sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen  
: Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. <br />
-  Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers. <br />
-  Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers. <br />
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br />
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br />

Version vom 19. November 2017, 10:46 Uhr

- sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen

Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.

- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.


Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, versicherte Sachen


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