Versicherung kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

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Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand nicht mehr oder erfolgt ein Umzug in das Ausland, dann ist eine sofortige Kündigung möglich. <br />
Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand nicht mehr oder erfolgt ein Umzug in das Ausland, dann ist eine sofortige Kündigung möglich. <br />


Siehe auch: [[Hausratversicherung, Kündigung]]
Siehe auch: [[Gebäudeversicherung, Kündigung]]
Siehe auch: [[Vereinshaftpflichtversicherung, Kündigung]]
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Version vom 6. November 2016, 07:46 Uhr

Versicherung kündigen


ordentliche Kündigung

Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.

Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,

Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.

Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall

Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.

Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu. Also, besser doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Außerordentliche Kündigung, Anlass Wegfall des Risikos

Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand nicht mehr oder erfolgt ein Umzug in das Ausland, dann ist eine sofortige Kündigung möglich.

Siehe auch: Hausratversicherung, Kündigung Siehe auch: Gebäudeversicherung, Kündigung Siehe auch: Vereinshaftpflichtversicherung, Kündigung Siehe auch: [[ ]] Siehe auch: [[ ]]


Schlagwort: Vertrag kündigen, Vertragskündigung, Versicherungsvertrag kündigen