Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVERS): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter e.V. wurde mit der Gründungsversammlung vom 08.02.2017 in München beschlossen.


'''Zweck und Aufgaben des Vereins:'''
'''Zweck und Aufgaben des Vereins:'''
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Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet.  
Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet.  


* die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben
- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben
* die Förderung des fachlichen Austausches
- die Förderung des fachlichen Austausches
* die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung
* die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter
* die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen


* Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und antragsaufnehmenden Stellen und fungiert als zentraler Ansprechpartner für  
Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und fungiert als Ansprechpartner für  
* Mitglieder
- Mitglieder
* Sozialversicherungsträger
- Sozialversicherungsträger
* Behörden
- Behörden
* Verbände
- Verbände
* Ministerien
- Ministerien





Version vom 8. Oktober 2017, 17:28 Uhr

Zweck und Aufgaben des Vereins:

Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele. Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet.

- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben - die Förderung des fachlichen Austausches - die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung - die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter - die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen

Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und fungiert als Ansprechpartner für - Mitglieder - Sozialversicherungsträger - Behörden - Verbände - Ministerien


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