Kfz Versicherung, Zubehör: Unterschied zwischen den Versionen

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* Versichertes Kfz-Zubehör<br />


In der Kfz-Teilkaskoversicherung bzw. Kfz-Vollkaskoversicherung ist das Kfz-Zubehör versichert. Je nach Versicherungsgesellschaft wird jedoch unterschieden, welche Art von Kfz-Zubehör im Versicherungsschutz beinhaltet ist.
In der Kfz-Teilkaskoversicherung bzw. Kfz-Vollkaskoversicherung ist das Kfz-Zubehör versichert. Je nach Versicherungsgesellschaft wird jedoch unterschieden, welche Art von Kfz-Zubehör im Versicherungsschutz beinhaltet ist.
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- Kfz-Zubehör, das fest eingebaut ist<br />
- Kfz-Zubehör, das fest eingebaut ist<br />
- Kfz-Zubehör, das im Auto unter Verschluss gehalten wird<br />
- Kfz-Zubehör, das im Auto unter Verschluss gehalten wird<br />


In der Teileliste der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung des jeweiligen Kfz-Versicherers ist aufgeführt, welches Kfz-Zubehör unter den Versicherungsschutz fallen.  
In der Teileliste der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung des jeweiligen Kfz-Versicherers ist aufgeführt, welches Kfz-Zubehör unter den Versicherungsschutz fallen.  
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In der Kaskoversicherung wird die Beschädigung oder der Verlust des versicherten Kfz-Zubehörs zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Der Erstattungsbetrag ist meist auf 1.000 Euro begrenzt sein, je nach Versicherer kann dieser auch höher sein.
In der Kaskoversicherung wird die Beschädigung oder der Verlust des versicherten Kfz-Zubehörs zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Der Erstattungsbetrag ist meist auf 1.000 Euro begrenzt sein, je nach Versicherer kann dieser auch höher sein.


'''Gegen einen Beitragszuschlag ist spezielles Kfz-Zubehör mitversicherbar. Wie z.B:'''
* '''Gegen einen Beitragszuschlag ist spezielles Kfz-Zubehör mitversicherbar. Wie z.B:'''


- Reklame<br />
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'''Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B:'''
* '''Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B:'''


- Kühltaschen, Kühlboxen<br />
- Kühltaschen, Kühlboxen<br />

Version vom 3. September 2017, 09:31 Uhr

  • Versichertes Kfz-Zubehör

In der Kfz-Teilkaskoversicherung bzw. Kfz-Vollkaskoversicherung ist das Kfz-Zubehör versichert. Je nach Versicherungsgesellschaft wird jedoch unterschieden, welche Art von Kfz-Zubehör im Versicherungsschutz beinhaltet ist.

- Kfz-Zubehör, das fest mit dem Auto verbunden ist
- Kfz-Zubehör, das fest eingebaut ist
- Kfz-Zubehör, das im Auto unter Verschluss gehalten wird

In der Teileliste der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung des jeweiligen Kfz-Versicherers ist aufgeführt, welches Kfz-Zubehör unter den Versicherungsschutz fallen.

Im Regelfall handelt es sich um das nachfolgende Kfz-Zubehör:

- Multifunktionsgeräte, wie z.B. Radio-, Navigations-, Audio- und Videosysteme
- Lautsprecher bzw. Lautsprechersysteme
- Verstärker oder ähnliche Geräte, die zur Lauterhöhung dienen
- Veränderungen (Tuning) an Motor und Fahrwerk, das zugelassen ist


In der Kaskoversicherung wird die Beschädigung oder der Verlust des versicherten Kfz-Zubehörs zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Der Erstattungsbetrag ist meist auf 1.000 Euro begrenzt sein, je nach Versicherer kann dieser auch höher sein.

  • Gegen einen Beitragszuschlag ist spezielles Kfz-Zubehör mitversicherbar. Wie z.B:

- Reklame
- Spezialaufbauten
- Hydraulische Ladeboardwand
- Panzerglas


  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B:

- Kühltaschen, Kühlboxen
- nicht fest eingebaute Campingausrüstung
- nicht serienmäßige Werkzeuge und Ersatzteile
- Mobiltelefone
- Laptops
- nicht fest eingebaute Navigationssysteme


Schlagwort: Kfz Zubehörteileliste, Zubehörteileliste PKW


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