Hausratversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. Juli 2017, 05:31 Uhr

Zur Hausrat­versicherung (und auch Gebäudeversicherung) empfiehlt es sich, die "erweiterte Elementarschadenversicherung" mit einzuschließen. Zu den versicherten Elementargefahren gehören dann auch Schäden die durch:

- Überschwemmung,
- Starkregen,
- Rückstau von Abflussrohren, sofern eine funktionsfähige Rückstauklappe installiert ist
- Erdbeben,
- Erdsenkung,
- Erdrutsch,
- Schneedruck,
- Lawinen,
- Vulkanausbruch eintreten.

Nicht immer ist dieser Versicherungsschutz jedoch möglich, da das Angebot davon abhängt, in welcher Gefahrenklasse (Zürs Zonen) das Wohnobjekt steht.

⚠️ Bei den derzeitigen Wetterereignissen, diese werden gehäuft auftreten und an Stärke zunehmen, empfiehlt sich die "erweiterte Elementarschadenversicherung. Viele Schäden treten vermehrt fernab von Flüssen auf.

Nicht versichert sind Garten- und Ferienhäuser. Versicherungsschutz besteht auch nicht bei Sturmflut und einem Grundwasserschaden.

Heute können sich (fast) alle Gebäudebesitzer gegen Elementarschäden versichern. Bayern wird als erstes Bundesland ab Juli 2019 keine finanziellen Hilfen an unversicherte Hochwasseropfer zahlen, wenn das Gebäude privat versicherbar war. Die Tiefs "Elvira" und "Frederike" haben im Mai/Juni 2016 durch Regenfälle Schäden von ca. 1.2 Milliarden € verursacht.


👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Zürs Zonen
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Deckungserweiterungen
Schlagwort: Elementarschaden, Elementarschadenversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung


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