Freistellungsauftrag stellen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.


Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter [https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html Steuerindentifikationsnummer] diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.<br />
Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter [https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html Steuerindentifikationsnummer] diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.<br />

Version vom 30. Juni 2017, 11:51 Uhr

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Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.

Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter Steuerindentifikationsnummer diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.


👁 Siehe auch: XXX
👁 Siehe auch: XXX
Schlagwort: persönliche Steuernummer, Steueridentifikationsnummer


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