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Berufshaftpflichtversicherungsvergleich, VERSICHERUNGSVERGLEICH Architekt / Ingenieur: Unterschied zwischen den Versionen

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XXX Einbau Rechner
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Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers, die die finanziellen Folgen aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit versichert.
 
'''Unter den Versicherungsschutz fallen'''
 
* Personenschäden
* Sachschäden
* Vermögensschäden
 
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure kann erweitert werden für nachfolgende Tätigkeiten bzw. Schäden durch.
 
* Generalübernehmer
* Bauträger
* Bauherr
* Partnergesellschaften
* Planungsringe
* Arbeitsgemeinschaften
* Generalplaner
* Projektsteuerer
* Technische Immobilienbewertung (Due Diligence)
* Technisches Facility Management
* Röntgeneinrichtungen
* Elektronische Vermessungsgeräte
* Asbestschäden
* Rechtsberatung
* Rechtsdienstleistung 
* Mediation
* Beratungstätigkeiten gem. VOF (Vergabeordung für freiberufliche Leistungen)
* Beratungstätigkeiten gem, VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)
* Beratungstätigkeiten gem, VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
* AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
* Internetnutzung
* Datenschutz
 
'''Versicherter Personenkreis'''
 
* Versicherungsnehmer
* gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers
* angestellte Mitarbeiter, Werkstudenten und Praktikanten des Versicherungsnehmers
* freie Mitarbeiter, die in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliedert sind, auch Zeitarbeitnehmer
* Subunternehmer
* Repräsentanten
 
 
Ve'''Fetter Text'''rsicherungsausschlüsse der Berufshaftpflichtversicherung
 
* Krieg
* Untreue
* Sanktionen
* Vermittlungsgeschäfte
* wissentliche Pflichtverletzungen
* Verzögerung der Leistung
* Selbstvornahme
* Rücktritt vom Vertrag
* Strafen und Geldbußen
* Organschaftliche Tätigkeiten
* Kraftfahrzeuge
* Luftfahrzeuge
* Wasserfahrzeuge
 
'''Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure'''
 
Die Beitragskalkulation zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten / Ingenieure richtet sich
 
* der zu versichernden Tätigkeit
* dem gewünschte Versicherungssumme
* dem Jahresnettohonorarumsatz
* evtl. Deckungserweiterungen
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