Vandalismusschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sind meistens sehr hoch.
Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sfallen meistens sehr hoch aus.
Einige Beispiele: <br />
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Version vom 18. Juni 2017, 09:21 Uhr

Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sfallen meistens sehr hoch aus. Einige Beispiele:

- Kfz Versicherung: zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert
- Hausratversicherung: verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert
- Gebäudeversicherung: Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar
- Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung: i.d.R. mitversichert


Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.


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