Versicherungssparten, Spartentrennung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Gesetz schreibt vor, dass die Versicherer jeweils in eigenständigen Unternehmen (als AG, VVaG oder öffentlich rechtliches Unternehmen)
Das Gesetz schreibt vor, dass die Versicherer jeweils in eigenständigen Unternehmen (als AG, VVaG oder öffentlich rechtliches Unternehmen)
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• '''Schaden'''- '''Unfall'''versicherungen und '''Rechtsschutz'''versicherungen (werden auch als Kompositversicherer bezeichnet)<br />
• '''Schaden'''- '''Unfall'''versicherungen und '''Rechtsschutz'''versicherungen (werden auch als Kompositversicherer bezeichnet)<br />


Betreiben müssen.<br />
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Version vom 29. Mai 2017, 21:28 Uhr

Das Gesetz schreibt vor, dass die Versicherer jeweils in eigenständigen Unternehmen (als AG, VVaG oder öffentlich rechtliches Unternehmen) die Sparten

Lebensversicherungen,
Krankenversicherungen sowie
Schaden- Unfallversicherungen und Rechtsschutzversicherungen (werden auch als Kompositversicherer bezeichnet)

betreiben müssen.


Schlagwort: Versicherungssparte, Versicherungssparten, Spartentrennung, Versicherungsspartentrennung