Versicherungssparten, Spartentrennung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Mai 2017, 21:28 Uhr
Das Gesetz schreibt vor, dass die Versicherer jeweils in eigenständigen Unternehmen (als AG, VVaG oder öffentlich rechtliches Unternehmen) die Sparten
• Lebensversicherungen,
• Krankenversicherungen sowie
• Schaden- Unfallversicherungen und Rechtsschutzversicherungen (werden auch als Kompositversicherer bezeichnet)
betreiben müssen.
Schlagwort: Versicherungssparte, Versicherungssparten, Spartentrennung, Versicherungsspartentrennung