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Hausratversicherung, Stehlgutliste: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Stehlgutliste ist ein Verzeichnis in dem abhandengekommene versicherte Sachen bei einem Einbruch gelistet werden'''.<br />
'''Die Stehlgutliste ist ein Verzeichnis in dem abhandengekommene versicherte Sachen nach einem Einbruch gelistet werden'''.<br />
Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gem. Abschnitt B § 8 Nr. 2 a VHB 2010 zählt die unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste beim Versicherer und der Polizei.
Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gem. Abschnitt B § 8 Nr. 2 a VHB 2010 zählt die unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste beim Versicherer und der Polizei.


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