Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Transportmittelunfall'''<br />
* '''Transportmittelunfall'''<br />


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Schlagwort: Gegenstandsversicherung, Gegenstand versichern<br />
Schlagwort: Gegenstandsversicherung, Gegenstand versichern<br />

Version vom 29. Mai 2017, 13:00 Uhr


Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl der versicherten Gegenstände.

❗️Der abgedeckte Gefahrenbereich ist in wesentliche Punkten umfangreicher als in der herkömmlichen Hausratversicherung. Diese Bereiche sind in Fettschrift hervorgehoben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Die folgenden Gefahren sind versichert:

  • Brand,
  • Blitzschlag,
  • Explosion,
  • Kurzschluss,
  • Überspannung,
  • Sturm,
  • Überschwemmung,
  • Hagel,
  • Erdbeben,
  • Böswilligkeit von Dritten,
  • Vandalismus
  • Herunterfallen,
  • Bruchschäden,
  • An- u. Zusammenstoßen,
  • Wasser u. Flüssigkeitsschäden,
  • unsachgemäße Handhabung,
  • Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl,
  • Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl,
  • Abhandenkommen durch Raub,
  • Transportmittelunfall


Schlagwort: Gegenstandsversicherung, Gegenstand versichern


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