Umgekehrte Beweislast: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:


   ⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
   ⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.


👁 Siehe auch: [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]<br />
👁 Siehe auch: [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]<br />

Version vom 22. Mai 2017, 07:51 Uhr

Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.

 ⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.


👁 Siehe auch: Allgefahrendeckung / Allriskpolice
👁 Siehe auch: durchgeschriebenes wording
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen
Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, All risk police