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D&O versicherter Personenkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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• angestellten Arbeitnehmer, soweit diese zusammen mit einer anderen versicherten Person in Anspruch genommen werden,<br />
• angestellten Arbeitnehmer, soweit diese zusammen mit einer anderen versicherten Person in Anspruch genommen werden,<br />
• der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochtergesellschaften,<br />
• der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochtergesellschaften,<br />
Versicherungsschutz wird auch den Ehegatten, Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Kindern, Erben, Nachlassverwaltern, Betreuern und Insolvenzverwaltern versicherter Personen gewährt, soweit diese als Rechtsnachfolger einer versicherten Person an deren Stelle aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Schaden in Anspruch genommen werden.<br />
 
Werden Rechtsnachfolger wie:<br />
 
• Ehegatten, <br />
• Lebenspartner,<br />
• Kinder,<br />
Erben, <br />
•Nachlassverwalter,<br />
• Insolvenzverwalter,<br />
• u. Betreuer<br />
 
In Haftung genommen, besteht auch für diese Personen Versicherungsschutz.
 
 
 
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