Krankenversicherung private, für Zahnärzte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. April 2017, 10:54 Uhr
- Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
- Der Zahnarzt unterliegt wie alle Bundesbürger der Versicherungspflicht. Er hat aber die Wahlfreiheit zwischen der Versorgung durch eine der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) oder einer der privaten Krankenversicherer (PKV).
- Die Anbieter der privaten Krankenversicherung mit Spezialtarifen
- Alle privaten Krankenversicherer bieten dem Zahnarzt Versicherungsschutz. Die folgenden Versicherer bieten auf die Bedürfnisse des Arztes zugeschnittene spezielle Zahnarzttarife (z.B. Berücksichtigung der Kollegialbehandlung) an:
- - Barmenia Krankenversicherung,
- - Inter Krankenversicherung,
- Anbieter von Gruppenverträgen mit weiteren Vergünstigungen
- Die folgenden Versicherer unterhalten für Mitglieder von Berufsverbänden sogenannte Gruppenverträge. Diese sind rabattiert und enthalten darüberhinaus einen Kontrakthierungszwang, Annahmezwang, gleich welche Vorerkrankungen zu Beginn des Versicherungsschutzes bereits vorliegen. Allerdings darf, kann und wird der Versicherer für risikoerhöhende Erkrankungen einen Beitragszuschlag erheben.
- - Inter Krankenversicherung,
- Versicherungsleistungen, Tarife
- Die Anbieter der speziellen Arzttarife sind seit Jahrzehnten am Markt tätig. Die Tarife sind ähnlich aber auch in einigen Bereichen sehr differenziert und lassen sich somit an die Bedürfnisse der Ärzteschaft optimal anpassen. Es wird zwischen Standard- und Premiumtarifen unterschieden. Die Vollkostenversicherung umfasst immer die Kostenabdeckung für den ambulanten Bereich, den stationären Bereich, die Zahnbehandlung und das Krankengeld. Die Pflegepflichtversicherung gehört ebenso hinzu. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind bei allen Versicherern identisch und unterscheiden sich auch nicht von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
- Beiträge, Beitragsbeispiele
- Die Beiträge, Prämien der privaten Krankenversicherung werden zum einem personenbezogen und zum anderen leistungsbestimmend erhoben. D. h. Für jede versicherte Person ist ein Beitrag zu zahlen. Dieser richtet sich nach dem individuell bestimmbaren Versicherungsumfang, der Leistungshöhe und ggf. vereinbarter Selbstbehalte.
- Vorgabe der Tarifleistungen / Toptarif: ambulant, stationär, usw., mit einem ambulanter jährlichen Selbstbehalt von 550 €.
- Monatsbeiträge für Kostenvoll-, Pflegepflicht- u. Krankentagegeldversicherung (KTG)
Eintrittsalter bis 30 Jahre 35 Jahre 40 Jahre 45 Jahre 50 Jahre 55 Jahre 60 Jahre Vollversicherung 467,50 € 499,51 € 531,76 € 573,16 € 625,02 € 688,19 € 687,17 € Zahnversicherung - abwählbar 467,50 € 499,51 € 531,76 € 573,16 € 625,02 € 688,19 € 687,17 € Pflegeversicherung 24,02 € 27,96 € 32,72 € 38,84 € 46,82 € 57,41 € 71,81 € Beitrag Voll + Pflege 491,52 € 527,47€ 564,48 € 612 € 671,84 € 745,60 € 758,98 € KTG ab 43. Tg 14,30 € 16,60 € 19,40 € 22,60€ 26,20 € 30,20 € 34,50 € KTG ab 22. Tg 29 € 32 € 35 € 39 € 42 € 46 € 50 € KTG ab 15. Tg 42 € 44 € 48 € 52 € 57 € 61 € 65 € KTG ab 8. Tg 77 € 81 € 85 € 90 € 95 € 100 € 105 €
- Stand 03-2017
- Zur Verfügung stehende Krankentagegeldversicherungstarife
- Es stehen alle Tagegeldtarife, mit den unterschiedlichstem Leistungsbeginn, zur Verfügung:
- KTG ab dem 4., 8., 15., 22.Tag, 7.Woche und weitere Karenzzeiten
- Gesetzliche Krankenversicherung - Beitragsvergleich
- Der Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse liegt bei einem kinderlosen Arzt mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, dem gesetzlichen Krankentagegeld und der Pflegepflichtversicherung mindestens zwischen XXX 800,40 € und XXX €. Diese Beiträge variieren auf Grund des individuellen Kassen-Zusatzbeitrags.
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ebenso häufig aufgerufen wurden: Berufshaftpflichtversicherung, für Ärzte Berufsunfähigkeisversicherung, für Ärzte
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