Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen  des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.  
Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen  des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.  


👁 Siehe auch: Obliegenheitsverletzung
👁 Siehe auch: [[Obliegenheitsverletzung]]


Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung
Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung
[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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