Risikolebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Risikolebensversicherung leistet beim Tod der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten. Der Versicherungsnehmer entscheidet, wer im Todesfall der versicherten Person bezugsberechtigt ist.  
Die Risikolebensversicherung leistet beim Tod der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten. Der Versicherungsnehmer entscheidet, wer im Todesfall der versicherten Person bezugsberechtigt ist.