Privathaftpflichtversicherung, mehrere Schädiger: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, mehrere Schädiger<br />


Ist ein Schaden durch mehrere Personen verursacht, so '''haften alle Verursacher gesamtschuldnerisch'''. Dies ist in den §§ 830, 840 und 421 des BGB geregelt.
Ist ein Schaden durch mehrere Personen verursacht, so '''haften alle Verursacher gesamtschuldnerisch'''. Dies ist in den §§ 830, 840 und 421 des BGB geregelt.