Schadensmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ihren Versicherer informieren Sie bitte umgehend telefonisch, schriftlich oder per Email. Auch wenn der Schadenfall die Schadenersatzforderung noch nicht eingetreten ist, Sie aber davon ausgehen, informieren Sie den Versicherer. Der Versicherer wird Ihnen dann ein Schadenmeldeformular zusenden.
Ihren Versicherer informieren Sie bitte umgehend telefonisch, schriftlich oder per Email. Auch wenn der Schadenfall die Schadenersatzforderung noch nicht eingetreten ist, Sie aber davon ausgehen, informieren Sie den Versicherer. Der Versicherer wird Ihnen dann ein Schadenmeldeformular zusenden. Bei Diebstahlsschäden ist sofort die Polizei zu benachrichtigen.


* '''Mitteilungen und Forderungen weiterleiten'''<br />
* '''Mitteilungen und Forderungen weiterleiten'''<br />