Selbstbeteiligung / Selbstbehalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. April 2017, 21:05 Uhr
Unter Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung genannt) versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall).
- Selbstbeteiligung / Selbstbehalt in der Privaten Krankenversicherung
In der Privaten Krankenversicherung kann der Versicherte durch Wahl eines Tarifs mit Selbstbehalt seine Versicherungsprämie reduzieren. Es werden Tarife mit absoluter, prozentualer oder fallbezogener Selbstbeteiligung angeboten. Nur darüber hinaus gehende Summen werden von der Versicherung bezahlt.
- Absoluter Selbstbehalt
Der absolute Selbstbehalt bezeichnet einen Betrag, bis zu dem der Versicherte die Behandlungskosten eines Jahres selbst trägt. Darüber hinaus erfolgt die Erstattung zu 100 Prozent.
- Prozentualer Selbstbehalt
Hingegen bezieht sich der prozentuale Selbstbehalt nur auf einen prozentualen Anteil des Rechnungsbetrags. Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet also bereits ab der ersten Rechnung beispielsweise 80 Prozent.
- Mischform Absoluter und prozentualer Selbstbehalt
Daneben gibt es auch noch Mischformen zwischen absolutem und prozentualem Selbstbehalt: Bis zu einem bestimmten, im Tarif festgelegten Betrag, wird nur ein prozentualer Anteil des Rechnungsbetrags gezahlt - wird dieser Betrag überschritten, wird zu 100 Prozent erstattet.
- Fallbezogener Selbstbehalt
Beim fallbezogenen Selbstbehalt werden Selbstbehalte für einzelne Leistungen (zum Beispiel je Arztbesuch oder Rezept) festgelegt. Zumeist gibt es für die fallbezogenen Selbstbehalte eine Maximalgrenze.
- Selbstbeteiligung / Selbstbehalt in der GKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die eingeführte Selbstbeteiligung eine Möglichkeit (auf Wunsch des freiwillig Versicherten), Beiträge durch einen Selbstbehalt zu reduzieren. Bedingung ist die Vereinbarung des Kostenerstattungsprinzips. Weiterhin bieten einige Krankenkassen inzwischen einen Wahltarif mit Selbstbeteiligung an, an den der Versicherte bei einem Tarifwechsel dann aber drei Jahre gebunden ist.
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