Innovationsklausel, updateklausel: Unterschied zwischen den Versionen
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Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und dann auch nicht für alle Tarifangebote. | Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und dann auch nicht für alle Tarifangebote. | ||
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Version vom 9. Oktober 2016, 14:53 Uhr
Innovationsklausel, updateklausel
Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und dann auch nicht für alle Tarifangebote.
Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
Schlagwort: Innovationsklausel, updateklausel