Reiseversicherung, Reiseabbruchversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Muss eine Reise aufgrund einer ernsthaften Erkrankung oder eines Unfalles abgebrochen werden, so übernimmt die Reiseabbruchversicherung den finanziellen Schaden. Kann der Reisende seine Rückreise erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten, so tritt auch hier die Reiseabbruchversicherung für den finanziellen Schaden ein.
Muss eine Reise aufgrund einer ernsthaften Erkrankung oder eines Unfalles abgebrochen werden, so übernimmt die Reiseabbruchversicherung den finanziellen Schaden. Kann der Reisende seine Rückreise erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten, so tritt auch hier die Reiseabbruchversicherung für den finanziellen Schaden ein.<br />
 


'''Versicherte Leistungen in der Reiseabbruchversicherung:'''<br />
'''Versicherte Leistungen in der Reiseabbruchversicherung:'''<br />


* Erstattung der nicht beanspruchten Reiseleistungen
* Erstattung der nicht beanspruchten Reiseleistungen
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'''Gründe für den Reiseabbruch'''<br />
'''Gründe für den Reiseabbruch'''<br />


* plötzliche ernsthafte Krankheit des Reisenden / Mitreisenden
* plötzliche ernsthafte Krankheit des Reisenden / Mitreisenden
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'''Einschränkungen der Reiseabbruchversicherung bei Schiffsreisen'''<br />
'''Einschränkungen der Reiseabbruchversicherung bei Schiffsreisen'''<br />


 
Bei Schiffsreisen wird die Reiseabbruchversicherung von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Hintergrund hierfür ist, dass eine Schiffsreise eine meist sehr teure Reise ist und daher im Versicherungsfall sehr hohe Kosten für den Versicherer entstehen würden. Das Alter der versicherten Person spielt eine wichtige Rolle (Krankheitsrisiko). Die Reiseabbruchversicherung für Schiffsreisen ist meist nur mit einem sehr hohen Beitragszuschlag und mit einem Selbstbehalt versicherbar.
Bei gebuchten Schiffsreisen wird die Reiseabbruchversicherung von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Hintergrund hierfür ist, dass eine Schiffsreise eine meist sehr teure Reise ist und daher im Versicherungsfall sehr hohe Kosten für den Versicherer entstehen würden. Die Reiseabbruchversicherung für Schiffsreisen wird meist mit einem sehr hohen Beitragszuschlag und mit einem Selbstbehalt versicherbar.





Version vom 2. Februar 2017, 15:19 Uhr


Muss eine Reise aufgrund einer ernsthaften Erkrankung oder eines Unfalles abgebrochen werden, so übernimmt die Reiseabbruchversicherung den finanziellen Schaden. Kann der Reisende seine Rückreise erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten, so tritt auch hier die Reiseabbruchversicherung für den finanziellen Schaden ein.


Versicherte Leistungen in der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung der nicht beanspruchten Reiseleistungen
  • Mehrkosten bei einer verspäteten / verzögerten Rückreise
  • Erstattung der Mehrkosten bei einem verlängerten Reiseaufenthalt
  • Erstattung der weiteren Kosten bei einer verspäteten / verzögerten Rückreise
  • Erstattung – anteilig – der Reiseleistungen bei einer Reiseunterbrechung

Kosten, die bei Reiseabbruch erstattet werden sind:

  • Umbuchung von Rückflügen
  • Mehrkosten für den verlängerten Reiseaufenthalt
  • Mehrkosten bei einer verspäteten / verzögerten Rückreise
  • nicht beanspruchte Reiseleistungen – z.B. Kosten für gebuchte Ausflüge

Gründe für den Reiseabbruch

  • plötzliche ernsthafte Krankheit des Reisenden / Mitreisenden
  • schwerer Unfall des Reisenden / Mitreisenden
  • Todesfall des Reisenden / Mitreisenden
  • Verlust des Arbeitsplatzes des Reisenden / Mitreisenden
  • Schäden am Wohneigentum des Reisenden / Mitreisenden aufgrund eines Elementarereignisses

Einschränkungen der Reiseabbruchversicherung bei Schiffsreisen

Bei Schiffsreisen wird die Reiseabbruchversicherung von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Hintergrund hierfür ist, dass eine Schiffsreise eine meist sehr teure Reise ist und daher im Versicherungsfall sehr hohe Kosten für den Versicherer entstehen würden. Das Alter der versicherten Person spielt eine wichtige Rolle (Krankheitsrisiko). Die Reiseabbruchversicherung für Schiffsreisen ist meist nur mit einem sehr hohen Beitragszuschlag und mit einem Selbstbehalt versicherbar.


Schlagwort: Reiseabbruch