Kfz Versicherung, Fahrerkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Der Fahrerkreis bestimmt die berechtigten Nutzer des Kfz''' und wird durch den Versicherungsnnehmer bestimmt.
'''Der <big>Fahrerkreis</big> bestimmt die berechtigten Nutzer des Kfz''' und wird durch den Versicherungsnnehmer bestimmt.
Hierdurch wird wesentlich die Beitragshöhe beeinflusst. Je grösser der Fahrerkreis, um so höher die Prämie.
Hierdurch wird wesentlich die Beitragshöhe beeinflusst. Je grösser der Fahrerkreis, um so höher die Prämie.
Zum einen kann eine personalisierte, namentliche Benennung wie beispielsweise "Ehefrau, Lebenspartner, Kinder usw. erfolgen und zum anderen  
Zum einen kann eine personalisierte, namentliche Benennung wie beispielsweise "Ehefrau, Lebenspartner, Kinder usw. erfolgen und zum anderen  

Version vom 26. Februar 2023, 13:39 Uhr

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Der Fahrerkreis bestimmt die berechtigten Nutzer des Kfz und wird durch den Versicherungsnnehmer bestimmt. Hierdurch wird wesentlich die Beitragshöhe beeinflusst. Je grösser der Fahrerkreis, um so höher die Prämie. Zum einen kann eine personalisierte, namentliche Benennung wie beispielsweise "Ehefrau, Lebenspartner, Kinder usw. erfolgen und zum anderen bleibt es bei einem offenen Personenkreis.

Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer, ein Regress ist aber nicht auszuschliessen.

Zur Ermittlung des Beitrages zur Kfz-Versicherung ist die Angabe des Nutzerkreises, der das zu versichernde Fahrzeug verwendet, zwingend erforderlich. Nachfolgend eine Aufstellung, wie der Fahrerkreis definiert ist.


Fahrerkreis Definition
Einzelfahrer Das zu versichernde Fahrzeug wird ausschließlich vom Einzelfahrer bzw. Versicherungsnehmer gefahren.
Partnerfahrer Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner oder Lebenspartner gefahren.
Familienfahrer Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer und dessen Familienangehörigen gefahren. Als Familienangehörige gelten: Elten, Kinder, Ehepartner, Lebenspartner, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Geschwister und Enkel. Achtung, nicht selten ist der Versicherungsschutz
Beliebige Fahrer Das Fahrzeug kann von beliebigen Personen gefahren werden.


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