Privathaftpflichtversicherung, Vorsorgeversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Die Vorsorgeversicherung ist keine eigenständige Versicherung.''' Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung der Deckung. Die Gültigkeit der Vorsorgeversicherung ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich definiert. I.d.R werden neu hinzukommende Risiken automatisch in den Versicherungsschutz bis zum Ende der Versicherungsperiode mit eingeschlossen. Der Versicherungsnehmer kann dann erklären, dass er das Risiko auch künftig (gegen Mehrbeitrag) weiterhin versichern möchte. <br /> | <center> | ||
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985'''<br /> | |||
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'''Die <big>Vorsorgeversicherung</big> ist keine eigenständige Versicherung.''' Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung der Deckung. Die Gültigkeit der Vorsorgeversicherung ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich definiert. I.d.R werden neu hinzukommende Risiken automatisch in den Versicherungsschutz bis zum Ende der Versicherungsperiode mit eingeschlossen. Der Versicherungsnehmer kann dann erklären, dass er das Risiko auch künftig (gegen Mehrbeitrag) weiterhin versichern möchte. <br /> | |||
⚠️ Die Vorsorge-Deckungserweiterung ist für den Versicherungsnehmer von Vorteil.<br /> | ⚠️ Die Vorsorge-Deckungserweiterung ist für den Versicherungsnehmer von Vorteil.<br /> |
Version vom 6. Februar 2023, 07:41 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Vorsorgeversicherung ist keine eigenständige Versicherung. Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung der Deckung. Die Gültigkeit der Vorsorgeversicherung ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich definiert. I.d.R werden neu hinzukommende Risiken automatisch in den Versicherungsschutz bis zum Ende der Versicherungsperiode mit eingeschlossen. Der Versicherungsnehmer kann dann erklären, dass er das Risiko auch künftig (gegen Mehrbeitrag) weiterhin versichern möchte.
⚠️ Die Vorsorge-Deckungserweiterung ist für den Versicherungsnehmer von Vorteil.
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Schlagwort: Deckungerweiterung Vorsorgeversichrung, vorteilhafte Vertragsklausel
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