Baufinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen
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werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme | werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme | ||
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werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme | werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme | ||
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werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung | werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung | ||
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sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen | sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen | ||
Version vom 18. Februar 2017, 07:06 Uhr
Als Baufinanzierung wird das Bereitstellen von Geld mittels eines Kredits für die Errichtung eines Gebäudes bezeichnet. Oftmals ist der Erwerb eines Grundstücks dabei inbegriffen.
Im Rahmen der Baufinanzierung wird nach der Finanzierungsart unterschieden.
Eigenfinanzierung Als Eigenfinanzierung wird bezeichnet:
- eigenes Geldvermögen
- eigenes Sachkapital (eigenes Grundstück)
- Eigenleistung (persönlich erbrachte Bauleistungen)
- angespartes Bausparguthaben auf einem Bausparvertrag
Fremdfinanzierung
Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch
- Hypothekdarlehen
werden von Banken, Sparkassen, Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen gewährt.
- Bundesbaudarlehen
werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme
- Landesbaudarlehen
werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme
- Kommunaldarlehen
werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung
- Restfinanzierungsmittel
sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen
Bauzwischenfinanzierung
Die Bauzwischenfinanzierung ist erforderlich, wenn
- nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist
- das Baugrundstück nicht weiter belastet werden kann – fehlende Belastungsreife -
- für das Fremdkapital der Auszahlungszeitpunkt nicht günstig ist
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