D&O, versicherte Risiken: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird die versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung, '''aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht''', für einen eingetretenen Vermögensschaden haftpflichtig, so deckt der Versicherer diesen Schadenfall. Dies gilt für die '''Innenhaftung''' (gegenüber dem eigenen Unternehmen) wie auch für die '''Aussenhaftung''' (Kunden, Mandanten usw.).<br />
Wird die versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung, '''aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht''', für einen eingetretenen Vermögensschaden haftpflichtig, so deckt der Versicherer diesen Schadenfall. Dies gilt für die '''Innenhaftung''' (gegenüber dem eigenen Unternehmen) wie auch für die '''Aussenhaftung''' (Kunden, Mandanten usw.).<br />
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Version vom 12. Juni 2017, 06:09 Uhr

Wird die versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung, aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, für einen eingetretenen Vermögensschaden haftpflichtig, so deckt der Versicherer diesen Schadenfall. Dies gilt für die Innenhaftung (gegenüber dem eigenen Unternehmen) wie auch für die Aussenhaftung (Kunden, Mandanten usw.).

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