Versicherungen auf Reisen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 2. Mai 2022, 06:01 Uhr

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  • Gesetzliche Krankenkassen / Geltungsbereich / Sozialabkommen
Für Auslandsleistungen der GKV ist die European Health Insurance Card (EHIC) Voraussetzung. Vormals gab es, bis zum 30-06-2004, den Auslandskrankenschein. Die EHIC gilt nicht weltweit. Auf der Rückseite der allgemeinen Krankenversicherungskarte ist diese aufgedruckt oder wird separat zugesandt. Hierdurch besteht ein Anspruch auf Leistungen, die sich als medzinisch notwendig erweisen. Entstehende Kranheitskosten werden dann von der GKV Heimatkasse übernommen.
In den folgenden Mitgliedsländern der Europäischen Union hat die EHIC Gültigkeit: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Kroatien, Mazedonien, Serbien.
Auslandskrankenscheine existieren aber weiterhin für einige Länder mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Hier sehen Sie die Merkblätter, erstellt vom Spitzenverband der GKV, für ihr Reiseland ein: https://www.dvka.de/de/versicherte/touristen/touristen.html


Vereinsversicherung tipp ohne.png Medizinisch notwendige Auslands-Krankenrücktransporte werden i.d.R. von der Krankenkasse nicht erstattet. Hier ist eine Auslandsreisekrankenzusatzversicherung erforderlich.

Einige dieser privaten Auslandsreisekrankenversicherungstarife übernehmen die Kosten für den Rücktransport bereits dann, wenn dieser nicht zwingend notwendig, jedoch aber medizinisch sinnvoll ist. Nur diese Tarife sind empfehlenswert!


  • Private Krankenversicherung / Geltungsbereich / Auslandaufenthaltsdauer / Rechnungsstellung
Die Private Krankenvollkostenversicherung gilt europaweit, auf außereuropäischen Reisen, mit einer Dauer von einem bis drei Monaten. Dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
I.d.R. sind keine Auslandsrücktransporte im Schutz enthalten.
⚠️ Medizinisch notwendige Auslands-Krankenrücktransporte sind im Tarifumfang der privaten Krankenversicherung, wie auch bei der gesetzlichen Krankenkasse, nicht enthalten. Hier ist eine Auslandsreisekrankenzusatzversicherung erforderlich.
⚠️ Einige dieser privaten Auslandsreisekrankenversicherungstarife übernehmen die Kosten für den Rücktransport bereits dann, wenn dieser nicht zwingend notwendig, jedoch aber medizinisch sinnvoll ist. Nur diese Tarife sind empfehlenswert! Also nicht zwingend bei dem Versicherer abschließen bei dem die Krankenkostenversicherung läuft, sondern einen Zusatzversicherungsvergleich durchführen.
Im Ausland werden Sie als Privatpatient behandelt. Sie treten in Vorkasse und verauslagen die Rechnungen. Nach Rückkehr reichen Sie die Rechnungen, Belege bei der privaten Krankenversicherung ein.


  • Private Auslandsreisekrankenzusatzversicherung

Die private Reisekrankenzusatzversicherung ist jedem zu empfehlen, ob gesetzlich oder privat versichert. Die Leistungen können sich sehen lassen und der Schutz kostet einmalig gerade mal ca. 10 - 15 € pro Person.


  • Privathaftpflichtversicherung / Geltungsbereich / Forderungsausfallsdeckung
Der Geltungsbereich der Privathaftpflichtversicherung gilt i.d.R. für Europa oder auch weltweit. Auf jeden Fall sollten Sie in der Police nachschauen.
⚠️ Ältere Verträge begrenzen die Leistungspflicht möglicherweise auf Deutschland.


  • Rechtsschutzversicherung / Kautionsdeckung
Mit eine Strafkaution im Ausland sieht man sich schneller als man denkt, konfrontiert
Ein Unfall mit Personenschaden reicht schon aus, um in Haft genommen zu werden. Nur gegen Zahlung einer Strafkaution kommt man vor Beginn des Prozesses auf freien Fuß.
Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist es daher durchaus sinnvoll auf den Einschluss des Strafkautionsdarlehen zu achten, vor allem wenn man sich häufig im Ausland aufhält.
Die Kautionshöhen gehen oftmals in die zehntausende. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kautionshöhe als zinsloses Darlehen. Bei einem Freispruch wird die Kaution in voller Höhe erstattet. Kommt es zu einer :Geldbuße, wird diese mit der Kaution verrechnet und muss dem Versicherer zurück gezahlt werden.


  • Kfz-Versicherung / Reise mit dem eigenen und Miet-Kfz / Mallorcapolice
Die Mallorca Police ist eine Zusatzdeckung der Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge, die im Ausland gemietet werden. Die sog. Mallorca-Police ist europaweit gültig.
Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht in vielen europäischen Ländern mit sehr geringen Versicherungssummen und orientiert sich an den landespezifieschen Mindestversicherungssummen. Bei Personenschäden können die Schadensersatzforderungen dieser Mindestversicherungssummen schnell überschritten werden und somit besteht eine Unterversicherung. Die Mallorca-Police ist geschaffen worden, um dieses Unterversicherung zu vermeiden und einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen.
Die Zusatzdeckung der Mallorca-Police ist in vielen Tarifen der Kfz-Versicherung bereits im Leistungsumfang enthalten. Diese kann auch speziell in die bestehende Kfz-Versicherung eingeschlossen werden. In vielen Kfz-Tarifen ist diese bereits kostenlos integriert oder kann für einen Zeitraum von 1 Monat bis zu 12 Monaten gegen einen Beitragszuschlag vereinbart werden.


  • Hausratversicherung / Abwesenheitsdauer / Aussenversicherung
Durch eine längere Abwesenheitsdauer und dem Unbewohntsein und der fehlenden Beaufsichtigung erhöht sich das
Schadensfallsrisiko. Der Versicherer räumt i.d.R. eine Abwesenheitsdauer von bis zu 60 Tagen ein. Fragt man nach, wird meistens diese Frist verlängert. Es ist erforderlich eine längere Abwesenheitsdauer als 60 Tage dem Versicherer anzuzeigen. Nur ein Versicherungsvergleich hilft hier weiter die besten Leistungen bzw. Leistungsunterschiede sichtbar zu machen.
Ab Vertragsabschluss 1992 sind etliche Gegenstände des Gepäcks über die Hausratversicherung im Rahmen der Aussenversicherung versichert. Häufig ist die Erstattung auf 10.000 €, oder bis zu 10 % der Versicherungssumme begrenzt. Die beschädigten, zerstörten oder entwendeten Gegenstände müssen sich in einem Gebäude befunden haben. Versicherungsschutz besteht für Einbruch- und Sturmschäden. Es erfolgt die Entschädigung des Neuwerts.


  • Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung, als eine Form der Reiseversicherung, wird abgeschlossen, um die Stornokosten zu übernehmen, wenn eine gebuchte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Meist werden dem Reisenden anteilige Stornogebühren, bis hin zum Gesamtreisepreis in Rechnung gestellt, wenn die Reise storniert wird.
Stornierungs-, Rücktrittsgründe
- Tod des Reisenden
- Schwere Unfallverletzungen
- plötzliche Erkrankung
- Unverträglichkeit einer Impfung
Beitragshöhe
Die Beitragshöhe zur Reiserücktrittsversicherung richtet sich nach der Höhe des Reisepreises sowie nach den Leistungsinhalten - Reisestornogründen -. Jedoch kann durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung die Beitragshöhe reduziert werden. Im Regelfall beläuft sich die Selbstbeteiligung auf 25 % des Reisepreises.
Vertragsabschluss
Meist wird eine Reiseversicherung, speziell die Reiserücktrittsversicherung, direkt bei der Buchung der Reise im Reisebüro zusammen abgeschlossen. Jedoch kann der Reisende auch eine Reiserücktrittsversicherung beim Versicherungsmakler seines Vertrauens abschliessen.


  • Reiseabbruchversicherung
Wird der Reisende während der Reise ernsthaft krank, oder erleidet dieser einen Unfall, so muss die Reise abgebrochen werden. Oder der Reisende kann erst zu einem späteren Zeitpunkt die Rückreise beginnen. Um den fianziellen Schaden zu reduzieren, ist eine Reiseabbruchversicherung zu empfehlen.
Zahlreiche Versicherer bieten die Reisabbruchsversicherung für Schiffsreisen nicht an. Der Hintergrund: Schiffsreisen sind meist sehr kostspielig. Entsprechend hoch ist das Risiko auch für die Versicherungsgesellschaften.


  • Reisegepäckversicherung
Auf diese Zusatzversicherung kann man verzichten. Für hohen Beitrag gibt es zuwenig Schutz und Leistung. I.d.R. wird der Versicherer den Einwand eines Mitverschuldens durch die ungenügende Beaufsichtigung der Besitzer anführen. Liegt der z.B. der Mitverschuldensanteil bei 75 %, erhält der Versicherte nur 25 % Erstattung.


  • business & private insurance management - bimpim - Ihr persönlicher Kundenaccount
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Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn


Kundenservice
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH.
Telefon: 089 904299 716
Telefax: 089 904299 799
mailto: service@versicherungsvergleich.de
whatsApp: 0176 / 344 800 87


























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