Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren<br />
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Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände.
Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl der versicherten Gegenstände.


  Der '''abgedeckte Gefahrenbereich''' ist in wesentliche Punkten '''umfangreicher als in der herkömmlichen Hausratversicherung'''. Diese Bereiche sind in Fettschrift hervorgehoben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
  Der '''abgedeckte Gefahrenbereich''' ist in wesentliche Punkten '''umfangreicher als in der herkömmlichen Hausratversicherung'''. Diese Bereiche sind in Fettschrift hervorgehoben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Version vom 10. Februar 2017, 13:01 Uhr

Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren

Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl der versicherten Gegenstände.

Der abgedeckte Gefahrenbereich ist in wesentliche Punkten umfangreicher als in der herkömmlichen Hausratversicherung. Diese Bereiche sind in Fettschrift hervorgehoben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Die folgenden Gefahren sind versichert:

  • Brand,
  • Blitzschlag,
  • Explosion,
  • Kurzschluss,
  • Überspannung,
  • Sturm,
  • Überschwemmung,
  • Hagel,
  • Erdbeben,
  • Böswilligkeit von Dritten,
  • Vandalismus
  • Herunterfallen,
  • Bruchschäden,
  • An- u. Zusammenstoßen,
  • Wasser u. Flüssigkeitsschäden,
  • unsachgemäße Handhabung,
  • Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl,
  • Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl,
  • Abhandenkommen durch Raub,
  • Transportmittelunfall


Die Gegenstandsversicherung gilt im Gegensatz zu Hausratversicherung, weltweit.


Schlagwort: Gegenstandsversicherung, Gegenstand versichern