Krankenversicherung private, ambulante Operationen: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung private, ambulante Operationen<br />
 


Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/ Ärzten über die Risiken, den Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie der Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit wird festgestellt. I.d.R. Wird der Patient nach wenigen Stunden entlassen.
Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/ Ärzten über die Risiken, den Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie der Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit wird festgestellt. I.d.R. Wird der Patient nach wenigen Stunden entlassen.
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Version vom 3. Februar 2017, 12:20 Uhr


Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/ Ärzten über die Risiken, den Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie der Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit wird festgestellt. I.d.R. Wird der Patient nach wenigen Stunden entlassen.

Beispiele:

  • Entfernen von Hauttumoren u. Muttermalen,
  • Krampfaderop.,
  • Bandscheibenop.,
  • Leistenbruchop.,
  • Herzschrittmacher,
  • Rachenmandelop.,
  • grauer und grüner Starop. (Katarakt/Glaukom),
  • Arthroskopischeop.
  • nicht abschließend.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung

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