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Pferdelebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Unbrauchbarkeit beim Reiten und Fahren durch Krankheit,
:Unbrauchbarkeit beim Reiten und Fahren durch Krankheit,
:andauernde Zuchtunbrauchbarkeit,  
:andauernde Zuchtunbrauchbarkeit,  
: Wolfsriss
:Wolfsriss
 
 
* '''Pferdelebensversicherung, Leistungshöhe'''<br />
 
:Die Tarife der Versicherer sehen unterschiedliche Höchstsummen vor.
 
 
Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt.




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:Ausbildung des Pferdes,<br />
:Ausbildung des Pferdes,<br />
:Erfolge des Pferdes.<br />
:Erfolge des Pferdes.<br />
* '''Pferdelebensversicherung, Leistungshöhe'''<br />
:Die Tarife der Versicherer sehen unterschiedliche prozentuale Entschädigungs-Höchstsummen, die sich aus der vereinbarten Versicherungssumme ergeben, vor. Diese bewegen sich zwischen 70 und 100% der Versicherungssumme.




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