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Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Für die '''betriebliche Altersversorgung''' ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist  für die Zahlungs-Gewährleistung  im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu erfüllen.
:Für die '''betriebliche Altersversorgung''' ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist  für die Zahlungs-Gewährleistung  im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu erfüllen.


: Für andere Unternehmen ist eine von Insolvenzversicherung u.a. dann von Vorteil, wenn eine Rekstruktierung der Firma in Betracht gezogen wird. Dann können offene Forderungen ausgeglichen werden.
: Für andere Unternehmen ist eine Insolvenzversicherung u.a. dann von Vorteil, wenn eine Restruktuierung der Firma in Betracht gezogen wird. Dann können offene Forderungen ausgeglichen werden.




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