Kfz Versicherung, Insassenunfallversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Juni 2021, 08:44 Uhr

Die Insassenunfallversicherung kann als zusätzlicher Baustein zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Diese bietet eine finanzielle Absicherung, wenn bei einem Unfall mit dem versicherten Fahrzeug die Insassen verletzt werden.

In der Insassenunfallversicherung sind nur die Unfälle versichert, die mit dem Gebrauch eines Fahrzeuges unmittelbar in Zusammenhang stehen. Unter der Gebrauch eines Fahrzeuges fallen das Fahren, das Beladen und Entladen sowie das Einsteigen und das Aussteigen. Wird einer der Insassen aufgrund eines Unfalls verletzt oder getötet, so werden die vertraglich festgelegten Leistungen der Insassenunfallversicherung fällig bzw. ausbezahlt.

Varianten der Insassenunfallversicherung

In der Insassenunfallversicherung wird nach zwei Varianten unterschieden, das Pauschalsystem und nach der Anzahl von Plätzen oder Personen.

Im Pauschalsystem sind alle berechtigten Insassen versichert. Konkret bedeutet dies, dass im Schadensfall die vereinbarte Versicherungssumme auf die Insassen gleichmäßig verteilt wird. Beispielhaft befinden sich zum Schadenzeitpunkt 4 Personen im Fahrzeug und die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro, jeder versicherte Insasse ist somit mit 25.000 Euro versichert. Je nach Tarifvariante der Insassenunfallversicherung erhöht sich die Versicherungssumme um 50 %, wenn mehr als ein Versicherter zum Schadenzeitpunkt vom Unfall betroffen sind.

Beim System nach der Anzahl von Plätzen oder Personen wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme je Person fällig, die vom Unfall betroffen ist.


Überschneidungen mit anderen Versicherungen

Die Leistungen aus der Insassenunfallversicherung kommen nur dann zum Tragen, wenn keine andere Versicherungsform für die Erfüllung der finanziellen Folgen aus einem Unfall verantwortlich ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich ein Unfall durch ein unabwendbares Ereignis ereignet. z.B. bei einem Zusammenstoß mit einem Tier.


Siehe auch:
Kfz Versicherung, Fahrerschutz



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Schlagwort: Unfallversicherung, Insassenversicherung, Kfz Insassenversicherung, Insassenunfallversicherung
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