Subsidiaritätsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: Kfz-Versicherung, <br />
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Version vom 15. März 2021, 08:05 Uhr

Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.


👁 Siehe auch: Kfz-Versicherung,
👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung,














Schlagwort: Klausel, Klauseln, Subsidärhaftung -.-.-.- Kategorien: Versicherung AllgemeinBIMPIM