Statusfeststellungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Mitarbeit des Ehepartners/Lebenspartners oder bei Angehörigen von geschäftsführenden Gesellschaftern.
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Mitarbeit des Ehepartners/Lebenspartners oder bei Angehörigen von geschäftsführenden Gesellschaftern.
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Schlagwort:Versicherungspflicht, Sozialversicherungspflicht, Rentenversicherungspflicht
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Aktuelle Version vom 12. März 2021, 08:01 Uhr

Durch ein Statusfeststellungsverfahren wird geprüft und festgestellt ob Mitarbeiter sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben oder selbständig sind.

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Mitarbeit des Ehepartners/Lebenspartners oder bei Angehörigen von geschäftsführenden Gesellschaftern.


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