Reitlehrerhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 17: Zeile 17:


Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.
Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Pferdeversicherung | Alle Einträge zur ''' Pferdeversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
<center>{{BimpimV02}}
Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht
[[Category: Pferdeversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Version vom 23. Februar 2021, 08:43 Uhr


Die Reitlehrerhaftpflichtversicherung bietet Schutz für

- Reitlehrer
- Fahrlehrer
- Voltigierlehrer
- Reittherapeuten
- Bereiter


  • freiberuflicher Reitlehrer

Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.

  • angestellter Reitlehrer

Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur  Pferdeversicherung anzeigen      zur Hauptseite 



Bim pim v02.png






















Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht