Reitlehrerhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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*''' freiberuflicher Reitlehrer'''<br />


Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
* '''angestellter Reitlehrer'''<br />
Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.





Version vom 23. Februar 2021, 08:38 Uhr


Die Reitlehrerhaftpflichtversicherung bietet Schutz für

- Reitlehrer
- Fahrlehrer
- Voltigierlehrer
- Reittherapeuten
- Bereiter


  • freiberuflicher Reitlehrer

Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.

  • angestellter Reitlehrer

Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.




Angestellte Reitlehrer


Selbständige Reitlehrer