Kfz Versicherung, Wohnmobilversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Wohnmobilversicherung ist eine spezielle Form der Kfz Versicherung.''' Hierbei wird analog unterschieden in die Bereiche:
'''Die Wohnmobilversicherung ist eine spezielle Form der Kfz Versicherung.''' Hierbei wird analog unterschieden in die Bereiche:


'''Haftpflichtversicherung'''
Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung
 
Kaskoversicherung Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung


* '''Die Haftpflichtversicherung'''
* '''Die Haftpflichtversicherung'''

Version vom 24. März 2021, 06:47 Uhr

Die Wohnmobilversicherung ist eine spezielle Form der Kfz Versicherung. Hierbei wird analog unterschieden in die Bereiche:

Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung

  • Die Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Wohnmobile gehört zur sog. Pflichtversicherung und ist Kraft Gesetz verpflichtend vorgeschrieben für den Wohnmobilhalter. Diese deckt verschuldensunabhängig unberechtigte Forderungen bei Verkehrsunfällen ab. Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung wird von nachfolgenden Kriterien bestimmt.

- Alter / Baujahr des Fahrzeugs
- Fahrzeugwert
- Fahrzeughersteller
- Fahrzeugtyp
- Alter der Fahrer
- Nutzerkreis
- Führerscheindatum
- Postleitzahl des Fahrzeughalters
- aktuelle Schadenfreiheitsklasse


  • Teilkaskoversicherung

In der Teilkaskoversicherung besteht für nachfolgende Ereignisse Versicherungsschutz:

- Brand und Explosion
- Diebstahl und Raub
- Einbruchteilediebstahl
- Glasbruchschäden
- Schäden an der Verkabelung wegen Kurzschluß
- Marderbiss inkl. Folgeschäden
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- unmittelbare Einwirkungen von Sturm, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung


  • Vollkaskoversicherung

In der Vollkaskoversicherung sind die nachfolgenden Schäden ergänzend zur Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:

- selbst verschuldete Unfallschäden
- Vandalismus, d.h. mutwillige Beschädigung des versicherten Fahrzeugs durch fremde Dritte


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