Firmenrechtsschutzversicherung, Reputationsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ '''Rufschädigende Meldungen,''' beispielsweise im Internet, führen ggf. zu Reputationsschäden. Zu Recht fürchten sich die Unternehmen vor Umsatzeinbrüche…“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
Zeile 45: | Zeile 44: | ||
Schlagwort: Rufschädigung<br /> | |||
.-.-.-. | .-.-.-. | ||
[[Category:BIM]] | [[Category:BIM]] |
Version vom 27. April 2021, 12:37 Uhr
Rufschädigende Meldungen, beispielsweise im Internet, führen ggf. zu Reputationsschäden. Zu Recht fürchten sich die Unternehmen vor Umsatzeinbrüchen. Nicht selten ist die Existenz bedroht. Versicherer bieten hierzu Reputations-Policen an. Anbieter sind Munich Re, die Allianz mit der Anti-Skandal-Versicherung und auch die Rolandrechtsschutz-Versicherung.
Der Schutz deckt Umsatzverluste ab und beinhaltet die professionelle Krisenmanagmentberatung. Weitere Verluste können ein fallender Unternehmenswert, fallender Börsenkurs und die Abwanderung von Managern sein.
Schadenbeispiele:
Ein Unternehmen beauftragt eine Text-Agentur zu einem bestimmten Thema mehrere Artikel zu verfassen. Bei der Recherche der Agenturmitarbeiter schreiben diese aus themenverwandten Quellen aus dem Internet ab. Einige Kunden des Unternehmens entdecken dies und verbreiten dies in den sozialen Medien. Der Imageschaden für das Unternehmen ist enorm und wird im Rahmen der Reputationspolice finanziell ausgeglichen.
zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Rufschädigung
.-.-.-.