Privatrechtsschutzversicherung, Datenrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Datenrechtsschutz ist in erster Linie für Privatpersonen gedacht. Jeder hinterläßt in Geschäftsbeziehungen und dem Umgang mit Behörden persönliche Daten. Diese Daten zu sichern gehört zur informellen Selbstbestimmung. Dies zu ermöglichen gehört zum Datenrechtsschutz.
Der Datenrechtsschutz ist in erster Linie für Privatpersonen gedacht. Jeder hinterläßt in Geschäftsbeziehungen und dem Umgang mit Behörden persönliche Daten. Diese Daten zu sichern gehört zur informellen Selbstbestimmung. Dies zu ermöglichen gehört zum Datenrechtsschutz und wird mit Hilfe des Staates und ggf. mit strafrechtlicher Verfolgung sichergestellt.  
 
 
 
 
Jede Person kann selber entscheiden, wer die persönlichen Daten erhält und aufbewahrt. Diesen Grundsatz zu sichern ist Sache des Datenrechtsschutzes und wird von diesem, meist mit staatlicher Hilfe, auch mit strafrechtlichen Auswirkungen sichergestellt.
 
 





Version vom 7. November 2020, 15:19 Uhr


Der Datenrechtsschutz ist in erster Linie für Privatpersonen gedacht. Jeder hinterläßt in Geschäftsbeziehungen und dem Umgang mit Behörden persönliche Daten. Diese Daten zu sichern gehört zur informellen Selbstbestimmung. Dies zu ermöglichen gehört zum Datenrechtsschutz und wird mit Hilfe des Staates und ggf. mit strafrechtlicher Verfolgung sichergestellt.


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