Hausratversicherung, Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. April 2021, 16:50 Uhr

Halten Sie sich länger als 60 Tage im Ausland auf, benachrichtigen Sie den Versicherer (Obliegenheit). Unter Umständen wird dann ein Beitragsaufschlag erforderlich.

⚠️ Achten Sie darauf auch Im Winter Ihre Wohnung ausreichend zu beheizen. Wasserführende Leitungen gehören entleert. Der Versicherer kann ansonsten bei hierdurch entstandenen Schäden die Leistungspflicht verneinen.


Siehe auch:
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


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