Hausratversicherung, Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 10: Zeile 10:




  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Hausratversicherung Hauptmenü| Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen | zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Hausratversicherung| Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  





Version vom 21. Oktober 2020, 07:46 Uhr

Halten Sie sich länger als 60 Tage im Ausland auf, benachrichtigen Sie den Versicherer (Obliegenheit). Unter Umständen wird dann ein Beitragsaufschlag erforderlich.

⚠️ Achten Sie darauf auch Im Winter Ihre Wohnung ausreichend zu beheizen. Wasserführende Leitungen gehören entleert. Der Versicherer kann ansonsten bei hierdurch entstandenen Schäden die Leistungspflicht verneinen.


👁 Siehe auch: Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
Schlagwort:


< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png


















.-.-.-.