Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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| Arbeitnehmerin in der GKV || bis zu {{#var:21.1}} € täglich und Arbeitgeberzuschuss || Gesetzliche Krankenkasse und der Arbeitgeber
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| Arbeitnehmerin in der PKV || bis zu {{#var:21.2}} € einmalig und Arbeitgeberzuschuss || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
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| Familienversicherte mit geringfügiger Beschäftigung || bis zu {{#var:21.2}} € einmalig und Arbeitgeberzuschuss || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
| Familienversicherte mit geringfügiger Beschäftigung || bis zu {{#var:21.2}} € einmalig und Arbeitgeberzuschuss || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
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| Selbständige in der PKV || kein Mutterschaftsgeld, jedoch Krankentagegeldanspruch || Private Krankenversicherung
| '''Selbständige in der PKV''' || kein Mutterschaftsgeld, jedoch Krankentagegeldanspruch || Private Krankenversicherung
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| Selbständige in der GKV, freiwillig versichert ohne Krankengeldanspruch || kein Mutterschaftsgeld ||  
| Selbständige in der GKV, freiwillig versichert ohne Krankengeldanspruch || kein Mutterschaftsgeld ||  

Version vom 3. März 2020, 11:54 Uhr




Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.

Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.

⚠️ Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de


Überblick der Anspruchsberechtigung


Anspruchsberechtigte Anspruchshöhe Zuständigkeit
Arbeitnehmerin in der GKV bis zu 13,00 € täglich und Arbeitgeberzuschuss Gesetzliche Krankenkasse und der Arbeitgeber
Arbeitnehmerin in der PKV bis zu 210,00 € einmalig und Arbeitgeberzuschuss Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
Familienversicherte mit geringfügiger Beschäftigung bis zu 210,00 € einmalig und Arbeitgeberzuschuss Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
Selbständige in der PKV kein Mutterschaftsgeld, jedoch Krankentagegeldanspruch Private Krankenversicherung
Selbständige in der GKV, freiwillig versichert ohne Krankengeldanspruch kein Mutterschaftsgeld
Selbständige ini der GKV, freiwillig versichert mit Krankengeldanspruch Mutterschaftsgeld Gesetzliche Krankenversicherung
Familienversicherte ohne Beschäftigung kein Mutterschaftsgeld
Arbeitslose, die ALG I beziehen in Höhe des Arbeitslosengeldes Gesetzliche Krankenkasse und Agentur für Arbeit
Arbeitslose, die ALG II beziehen ALG II wird weiter bezahlt, sowie der Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche zuständiges Jobcenter


Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle


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