Krankenversicherung private, Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier hilft die Teilzeitarbeit. Oder aber, Geahltsanteile werden in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Und bei eintretender Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Pflichtversicherung in Kraft.
Hier hilft die Teilzeitarbeit. Oder aber, Geahltsanteile werden in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Und bei eintretender Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Pflichtversicherung in Kraft.


'''Selbstständige''' wechseln im '''Hauptjob''' in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Einkommen  muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenzeer von 56.250 € jährlich liegen.
'''Selbstständige''' wechseln im '''Hauptjob''' in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Einkommen  muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 56.250 € jährlich liegen.


'''Verheiratete''', deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind können, bei Aufgabe der Selbständigkeit, in die Familienversicherung Wechseln.
'''Verheiratete''', deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind können, bei Aufgabe der Selbständigkeit, in die Familienversicherung Wechseln.

Version vom 28. November 2016, 09:47 Uhr

Krankenversicherung private, Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse

In Ausnahmefällen ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Angestellte reduzieren vorübergehend, 12 Monate, das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von XXX 56.250 Euro. Diese Grenze gilt für das Jahr 2016. Hier hilft die Teilzeitarbeit. Oder aber, Geahltsanteile werden in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Und bei eintretender Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Pflichtversicherung in Kraft.

Selbstständige wechseln im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Einkommen muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 56.250 € jährlich liegen.

Verheiratete, deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind können, bei Aufgabe der Selbständigkeit, in die Familienversicherung Wechseln.

Versicherte, älter als 55 Jahre Möglichkeit: Eintritt in die gesetzliche Krankenkasse über die Familienversicherung des Ehepartners.


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