Hausratversicherung, Antiquitäten: Unterschied zwischen den Versionen

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Will man Antiquitäten in den Versicherungsvertrag aufnehmen lassen, sollte man diese schätzen zu lassen.  
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Für eine Schätzung stehen Ihnen Antiquitätenhändler / Antiquare  zur Verfügung, oder man bestellt gleich einen Sachverständigen.
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👁 Siehe auch: [[Hausratversicherung, Wertsachen]]<br />
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Version vom 7. Januar 2019, 18:58 Uhr


Als Antiquitäten gelten diejenigen Sachen, die älter als 100 Jahre sind. Hierzu zählen alte Bücher, Waffen, Musikinstrumente oder ganze Sammlungen. Die Hausratversicherung deckt alle Antiquitäten, diese zählen aber zu den Wertsachen und somit ist die Entschädigungsgrenze begrenzt. i.d.R. liegt die Begrenzung bei ca. 20% der Versicherungssumme. Diese Begrenzung kann in den meisten Fällen summenmäßig erhöht werden.

Will man Antiquitäten in den Versicherungsvertrag aufnehmen lassen, sollte man diese schätzen zu lassen. Für eine Schätzung stehen Ihnen Antiquitätenhändler / Antiquare zur Verfügung, oder man bestellt gleich einen Sachverständigen.

👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Wertsachen


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