Rentenversicherung gesetzliche, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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| Altersrente für schwerbeschädigte Menschen || 35 Jahre|| SGB VI  
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| Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit  ||  15 Jahre  || SGB VI   
| Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit  ||  15 Jahre  || SGB VI  https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/237.html
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| Altersrente für Frauen|| 15 Jahre  || SGB VI   
| Altersrente für Frauen|| 15 Jahre  || SGB VI   

Version vom 2. Juni 2018, 05:46 Uhr

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.


Wartezeit für Renten wegen Alters

Rentenart erforderliche Wartezeit Hinweis
Regelaltersrente allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html
Alterssrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236b.html
Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre SGB VI
Altersrente für schwerbeschädigte Menschen 35 Jahre SGB VI
Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit 15 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/237.html
Altersrente für Frauen 15 Jahre SGB VI
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 25 Jahre SGB VI

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