Rentenversicherung gesetzliche, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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| Altersrente für schwerbeschädigte Menschen || allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI  
| Altersrente für schwerbeschädigte Menschen || allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI  
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| Altersrente für Versicherte|| allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
| Altersrente für Versicherte|| allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   

Version vom 2. Juni 2018, 05:33 Uhr

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.

Rentenart erforderliche Wartezeit Hinweis
Regelaltersrente allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Alterssrente für besonders langjährig Versicherte allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Altersrente für langjährig Versicherte allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Altersrente für schwerbeschädigte Menschen allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Altersrente für Versicherte allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Altersrente für allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Altersrente für allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI

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