Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Juli 2020, 06:52 Uhr
Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Nur dann, wenn alle Punkte zutreffen, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
👁 Siehe auch: Eigenbewegungsschaden
👁 Siehe auch: Insektenstich
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