Privathaftpflichtversicherung, Kinder: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, Kinder<br />
 


Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht. Unverheiratete Kinder '''sind in der Familienpolice mitversichert'''. Dies Mitversicherung gilt i.d.R. Bis zum Ende des Studiums oder der ersten Ausbildung. Danach ist ein eigenständiger Vertrag notwendig.
Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht. Unverheiratete Kinder '''sind in der Familienpolice mitversichert'''. Dies Mitversicherung gilt i.d.R. Bis zum Ende des Studiums oder der ersten Ausbildung. Danach ist ein eigenständiger Vertrag notwendig.

Version vom 26. September 2020, 21:02 Uhr


Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht. Unverheiratete Kinder sind in der Familienpolice mitversichert. Dies Mitversicherung gilt i.d.R. Bis zum Ende des Studiums oder der ersten Ausbildung. Danach ist ein eigenständiger Vertrag notwendig.

Kinder unter 7 Jahren sind schuldunfähig. D.h. Die Eltern sind nicht haftbar zu machen. Nutzen Sie auf aber jeden Fall die Deckungserweiterung "Mitversicherung deliktunfähiger Kinder". So sind Sie auf der sicheren Seite wenn ein Schaden bei Freunden oder Nachbarn entsteht. Die Versicherung  leistet dann Schadenersatz.

👁 Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen
👁 Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder


Schlagwort: Kinderhaftpflicht, Kinderhaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung für Kinder


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