Rentenversicherung private, gegen Einmalbeitrag/Einmalzahlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag bzw. Einmalzahlung wird der Beitrag in einer Summe in eine sofort beginnende Rentenversicherung eingezahlt, investiert. Im Gegenzug erhält der VN eine lebenslang gleichbleibende Rente. Es besteht die Wahlmöglichkeit, ob die Sofortrente sofort nach Zahlungseingang ausbezahlt wird oder ob zwischen Zahlungseingang und Rentenzahlungsbeginn noch eine Wartezeit vereinbart wird.
Bei der privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag bzw. '''Einmalzahlung wird der Beitrag in einer Summe''' in eine sofort beginnende Rentenversicherung eingezahlt, investiert. Im Gegenzug '''erhält der VN eine lebenslang gleichbleibende Rente.''' Es besteht die Wahlmöglichkeit, ob die Sofortrente sofort nach Zahlungseingang ausbezahlt wird oder ob zwischen Zahlungseingang und Rentenzahlungsbeginn noch eine Wartezeit vereinbart wird.


Der Versicherungsschutz der Sofortrente kann durch verschiedene Bausteine ergänzt werden. Wie z.B. Rentengarantiezeit, Beitragsrückgewähr oder Partnerrente.
* '''Rentengarantiezeit'''<br />


Bei der Rentengarantiezeit wird die Rentenzahlung für einen bestimmten Zeitraum garantiert, unabhängig davon, ob die versicherte Person noch lebt oder schon verstorben ist. Meist wird eine Rentengarantiezeit von 5 oder 10 Jahren vereinbart.
Der Vertrag kann mit einer sogenannten Rentengarantiezeit vereinbart werden. D.h die Rentenzahlung wird für einen bestimmten Zeitraum garantiert, unabhängig davon, ob die versicherte Person noch lebt oder schon verstorben ist. Meist wird eine '''Rentengarantiezeit von 5 oder 10 Jahren''' vereinbart.
 
* '''Partnerrente'''<br />
 
Bei der Partnerrente erhält dieser beim Tod der versicherten Person weiterhin die vereinbarte Sofortrente bis zum vereinbarten Ablauftermin
Gezahlt.
 
* '''Beitragsrückgewähr'''<br />


Bei der Beitragsrückgewähr wird vereinbart, dass im Todesfall der versicherten Person die unverbrauchten Beiträge an die Hinterbliebenen zurückgezahlt werden.
Bei der Beitragsrückgewähr wird vereinbart, dass im Todesfall der versicherten Person die unverbrauchten Beiträge an die Hinterbliebenen zurückgezahlt werden.


Bei der Partnerrente erhält dieser beim Tod der versicherten Person weiterhin die vereinbarte Sofortrente ausgezahlt bis zum vereinbarten Ablauftermin.
Mit den o.g. Bausteinen ist es daher möglich eine Hinterbliebenenversorgung in den Rentenversicherungsvertrag einzurichten. So kann die Familie bzw. der Partner versorgt werden.


Steuerlicher Betrachtung der privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
Steuerlicher Betrachtung der privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag

Version vom 1. November 2017, 08:28 Uhr

Bei der privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag bzw. Einmalzahlung wird der Beitrag in einer Summe in eine sofort beginnende Rentenversicherung eingezahlt, investiert. Im Gegenzug erhält der VN eine lebenslang gleichbleibende Rente. Es besteht die Wahlmöglichkeit, ob die Sofortrente sofort nach Zahlungseingang ausbezahlt wird oder ob zwischen Zahlungseingang und Rentenzahlungsbeginn noch eine Wartezeit vereinbart wird.

  • Rentengarantiezeit

Der Vertrag kann mit einer sogenannten Rentengarantiezeit vereinbart werden. D.h die Rentenzahlung wird für einen bestimmten Zeitraum garantiert, unabhängig davon, ob die versicherte Person noch lebt oder schon verstorben ist. Meist wird eine Rentengarantiezeit von 5 oder 10 Jahren vereinbart.

  • Partnerrente

Bei der Partnerrente erhält dieser beim Tod der versicherten Person weiterhin die vereinbarte Sofortrente bis zum vereinbarten Ablauftermin Gezahlt.

  • Beitragsrückgewähr

Bei der Beitragsrückgewähr wird vereinbart, dass im Todesfall der versicherten Person die unverbrauchten Beiträge an die Hinterbliebenen zurückgezahlt werden.


Steuerlicher Betrachtung der privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag

Mit der privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag sind Steuervorteile möglich. Bei dieser ist lediglich der Ertragsanteil zu versteuern. Die Höhe des prozentualen Steuersatzes ist vom Alter des Rentenempfängers abhängig – entscheidend ist das Alter des Rentenempfängers bei Rentenbeginn. Je älter der Rentenempfänger ist, desto geringer ist der Steuersatz.


Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil in %
50 30
60 22
61 22
62 21
63 20
64 19
65 18
66 18
67 17
68 16
69 15
70 15
71 14
72 13
73 13
74 12
75 11



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