Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. September 2017, 17:37 Uhr

Bei der Pflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist. Die wohl bekannteste Pflichtversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Sozialversicherung. Hierbei wird in staatliche und privatrechtliche Versicherungssysteme unterschieden.

Die Pflichtversicherungen sind dadurch begründet, dass diese dem Schutz von Dritten dienen. Insbesondere bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Berufshaftpflichtversicherung sowie der Jagdhaftpflichtversicherung ist der Schutzgedanke hervorzuheben.

In vielen Ländern ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Berufshaftpflichtversicherung und die Sozialversicherung eine Pflichtversicherung.

Vor allem bei der Sozialversicherung besteht die gesetzliche Zwangsmitgliedschaft, deren Versicherungsträger die Berufsgenossenschaften sind. Abgesichert sind z.B. Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle zum Arbeitsplatz.

Oftmals besteht im Zusammenhang mit der Pflichtversicherung ein Kontrahierungszwang für die Versicherungsunternehmen. Dies bedeutet, dass die rechtliche Verpflichtung besteht, ein Rechtsverhältnis zu begründen und somit einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Oftmals wird die Pflichtversicherung mit der Monopolversicherung gleichgesetzt.


Weitere Bereiche der Pflichtversicherung

  • Insolvenzsicherung
  • Berufs-, Betriebshaftpflichtversicherung für bestimmte Branchen
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung insbesondere Hundehalterhaftpflichtversicherung
  • TransportversicherungXXX


Schlagwort: Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Versicherungspflicht


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