Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Einige Beispiele:<br />
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Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis<br />
- Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis<br />
 
- Architektenhaftpflicht: Planungsfehler<br />
Architektenhaftpflicht: Planungsfehler<br />
- Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes<br />
 
- Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens<br />
Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes<br />
 
Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens<br />





Version vom 27. Juli 2017, 09:07 Uhr

Die Definition des Versicherungsfalls wird im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.

Einige Beispiele:

- Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis
- Architektenhaftpflicht: Planungsfehler
- Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes
- Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens


Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.

👁 Siehe auch: Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung


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